FAQ - Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung

FAQ Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornoversicherung als Jahresversicherung und Einmalversicherung. Häufige Fragen zur Stornierungsversicherung. Wir haben die Antworten !

FAQ - Häufige Fragen zur Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung bzw. Stornoversicherung) als Einmalversicherung und als Jahresversicherung. Wir haben die Antworten auf Ihre Fragen.

Grundsätzlich schützt eine Reiserücktrittsversicherung vor den finanziellen Folgen einer Stornierung aus wichtigen Gründen wie Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen. Auch unvorhersehbare Ereignisse wie Arbeitsplatzverlust oder kurzfristige berufliche Verpflichtungen können abgedeckt sein.

Jahresreiseversicherung - Was sind die Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung ?

Was leistet nun eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung, was sind die Vorteile? Eine Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung bietet einige Vorteile, insbesondere für Personen, die mehrmals im Jahr reisen (Vielreisende) oder ihre Reise bzw. Ihren Urlaub lange im Voraus planen. Hier sind die wichtigsten Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung auf einen Blick:

  1. Bei mehreren Reisen, Kosten sparen. Wer mehrmals im Jahr verreist, kann mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung oft sparen, da der einmalige Jahresbeitrag meist günstiger ist als mehrere einzelne Reiseversicherungen für jede Urlaubsreise.
  2. Planungssicherheit für das ganze Jahr plus Zeitersparnis. Die Reiseversicherung (Jahres-Reiserücktrittsversicherung) gilt für alle Reisen im Versicherungsjahr, egal wie viele Reisen gebucht werden. Das bietet für Reisende Sicherheit und befreit von der Sorge, bei jeder Urlaubsbuchung an den Reiseversicherungsschutz denken zu müssen. Das spart Zeit und vereinfacht die Planung.
  3. Die Reiseplanung ist flexibler. Da die Jahresversicherung nicht auf eine bestimmte Reise festgelegt ist, kann man auch spontan eine Reise planen und ist trotzdem abgesichert. Es entfällt die Notwendigkeit, vor jeder Reise eine neue Stornierungsversicherung abzuschließen.
  4. Die Jahresreiseversicherung ist praktisch und günstig für Familien und Paare. Manche Anbieter bieten die Jahresreiseversicherung günstig für Familien oder Paare an, bei denen mehrere Personen gemeinsam versichert sind. So können alle Familienmitglieder von einem umfassenden Reiseversicherungs-Schutz profitieren.
  5. In der Jahresversicherung ist eine automatische Verlängerung möglich. Viele Jahresversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Dies bietet einen dauerhaften Reiseschutz, ohne dass man regelmäßig eine neue Versicherung abschließen muss.

Erweiterter Reiseschutz durch zusätzliche Leistungen einer Reiseabbruchversicherung

Erweiterter Reisschutz durch zusätzliche Leistungen einer Reiseabbruchversicherung. Viele Tarife in der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind mit einer Reiseabbruchversicherung kombiniert. Diese leistet, wenn eine Reise vorzeitig beendet werden muss. So sind auch entstehende Kosten vor Ort oder für die Rückreise abgesichert.

Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten ?

Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten? Die wichtigste Einschränkung bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) ist der Termin ihres Versicherungsabschlusses. Bei den meisten Reiseversicherern gilt i.d.R. folgende Abschlussfrist: Die RRV sollte spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet ergänzend für den sog. Lastminute-Schutz (Flugreisen die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden) eine eigene und kostengünstigere Tarifierung (im Vergleich zum RRV Normaltarif) an. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist damit entscheidend. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung also nicht zu viel Zeit, sonst verpassen Sie die Chance, die günstigste Versicherung abzuschließen.

  •  Bei Lastminute-Buchungen müssen Sie sich am Tag der Buchung entscheiden. Es gibt wenige Versicherer, bei denen Sie sich bis zum Folgetag oder bis zu 3 Tagen Zeit lassen dürfen. Danach ist ein Abschluss der RRV nicht mehr möglich! Wenn Sie den Zeitpunkt verpassen, gehen Sie ein hohes Risiko ein. Zögern Sie nicht, sondern entscheiden Sie sich für ein brauchbares Jahresschutz Paket. Dann Sie immer abgesichert, jederzeit!
  • Nicht jeder Hinderungsgrund für Ihre Reise wird auch von der Versicherung als Stornogrund anerkannt. Klar ist, dass man bei Krankheit oder Unfall nicht reisen kann und die RRV ihre Stornokosten übernimmt.
  • Wenn Sie aber keine Lust haben zu reisen ist das nicht versichert. Eine große Gefahr ist, dass man sich von seinem Lebenspartner und Mitreisenden vor Abreise trennt und keine Ersatzperson findet. Das wird in der Regel von den Versicherungen nicht als Grund akzeptiert und kann ganz schön teuer werden.
  • Nicht jede Reiseform ist mit einem Tarif versicherbar. Für Kreuzfahrten, Yachtcharter oder Ferienhäuser gibt es unterschiedliche Tarife.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Reiserücktritt auch nachvollziehbare Belege vorweisen können. Bei Krankheit benötigen Sie einen Attest vom Arzt, dass Sie nicht reisen können. Wenn Sie nur einen verstauchten Finger haben, dann wird das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert und Sie bleiben auf Ihren Kosten sitzen.

TIPP: Ein Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für den Reisenden.

Was versteht der ReiseVersicherer unter einer unerwarteten Schweren Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung ?

Was bedeutet eine unerwartete schwere Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung z.B. bei dem Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung? Weiter zur Erläuterung des Begriffes „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung.

Abschlussfrist – bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Bis wann kann bzw. muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? 

  • Bei der Abschlussfrist handelt es sich um einen Zeitraum, bis zu dem eine Reiseversicherung z.B. eine Reiserücktrittsversicherung vom Kunden abgeschlossen werden kann. Für die verschiedenen Reiseversicherungen (z.B. Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung) gelten dabei unterschiedliche Abschlussfristen.
  • Abschlussfrist Reise-Rücktrittsversicherung, Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. ein Reiseschutzpaket inklusive einer Reiserücktrittsversicherung, sollte möglichst zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Spätestens muss der Versicherungsabschluss aber innerhalb von 30 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen. Wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, kann die Reiseversicherung noch innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen. Für Flugreisen gelten in diesen Fällen besonders günstige Last-Minute-Tarife.