FAQ - Sie haben eine Frage zur Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung?

FAQ Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornoversicherung als Jahresversicherung und Einmalversicherung. Häufige Fragen zur Stornierungsversicherung. Wir haben die Antworten !

Sie haben einen Urlaub oder eine Reise gebucht und können nun Ihre Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht antreten? Gut, wenn Sie im Vorfeld der Urlaubsreise eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben. Hier geht es zur den FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur

  1. Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung bzw. Stornoversicherung) und zur
  2. Reiseabbruchversicherung als Einmalversicherung und als Jahresversicherung. 

Wir haben hier die passenden Antworten auf Ihre Fragen und bieten einen Vergleich in der Stornierungsversicherung, damit Sie eine passende und günstige Reiseversicherung für Ihre Deutschlandreise oder Reise ins weltweite Ausland finden.

Was versteht man unter eineR Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung oder stornoversicherung)? Was gibt es zu beachten?

Was versteht man unter einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung/ Stornoversicherung?

Falls Sie Ihre Reise aus gesundheitlichen oder anderen Gründen zum Beispiel:

  • einer schweren Unfallverletzung,
  • einer unerwartet schweren Erkrankung,
  • einem Arbeitsplatzwechsels,
  • einer betriebsbedingten Kündigung,
  • Schwangerschaft
  • oder Impfunverträglichkeit

vor Reisebeginn stornieren müssen, schützt Sie eine Reiserücktrittsversicherung vor den anfallenden Stornierungskosten.

Wo finde ich auf diesem Portal eine guten Vergleich in der Reiserücktrittsversicherung?

Wo finde ich auf diesem Portal einen guten Vergleich in der Reiserücktrittsversicherung? Hier geht es zum COVOMO Versicherungsvergleich. Bekannte und preiswerte Anbieter (Tarife sind u.a. mit "günstigster Preis" gekennzeichnet !) in einem transparenten Preis- und Leistungsvergleich. Neben der Reiserücktrittsversicherung (Stornoversicherung) werden hier auch ergänzende Versicherungstarife in der "Reiseabbruchversicherung" bekannter Anbieter/ Versicherungsgesellschaften angeboten. Weiter zu den Tarifen. Unser TIPP:

Jahresreiseversicherung. Was sind die Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung?

Was leistet nun eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung, was sind die Vorteile? Eine Reiserücktrittsversicherung als Jahresversicherung bietet einige Vorteile, insbesondere für Personen, die mehrmals im Jahr reisen (Vielreisende) oder ihre Reise bzw. Ihren Urlaub lange im Voraus planen. Hier sind die wichtigsten Vorteile der Jahres-Reiserücktrittsversicherung auf einen Blick:

  1. Bei mehreren Reisen, Kosten sparen. Wer mehrmals im Jahr verreist, kann mit einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung oft sparen, da der einmalige Jahresbeitrag meist günstiger ist als mehrere einzelne Reiseversicherungen für jede Urlaubsreise.
  2. Planungssicherheit für das ganze Jahr plus Zeitersparnis. Die Reiseversicherung (Jahres-Reiserücktrittsversicherung) gilt für alle Reisen im Versicherungsjahr, egal wie viele Reisen gebucht werden. Das bietet für Reisende Sicherheit und befreit von der Sorge, bei jeder Urlaubsbuchung an den Reiseversicherungsschutz denken zu müssen. Das spart Zeit und vereinfacht die Planung.
  3. Die Reiseplanung ist flexibler. Da die Jahresversicherung nicht auf eine bestimmte Reise festgelegt ist, kann man auch spontan eine Reise planen und ist trotzdem abgesichert. Es entfällt die Notwendigkeit, vor jeder Reise eine neue Stornierungsversicherung abzuschließen.
  4. Die Jahresreiseversicherung ist praktisch und günstig für Familien und Paare. Manche Anbieter bieten die Jahresreiseversicherung günstig für Familien oder Paare an, bei denen mehrere Personen gemeinsam versichert sind. So können alle Familienmitglieder von einem umfassenden Reiseversicherungs-Schutz profitieren.
  5. In der Jahresversicherung ist eine automatische Verlängerung möglich. Viele Jahresversicherungen verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht gekündigt werden. Dies bietet einen dauerhaften Reiseschutz, ohne dass man regelmäßig eine neue Versicherung abschließen muss.

Erweiterter Reiseschutz durch zusätzliche Leistungen einer Reiseabbruchversicherung. Ist es sinnvoll eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung entsprechend zu kombinieren?

Erweiterter Reisschutz durch zusätzliche Leistungen einer Reiseabbruchversicherung. Ist es sinnvoll eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung entsprechend zu kombinieren? Ja, viele Tarife in der Jahres-Reiserücktrittsversicherung sind bereits mit einer  ergänzenden und sinnvollen Reiseabbruchversicherung kombiniert. Wann leistet diese Reiseversicherung? Diese leistet, wenn eine Reise vorzeitig beendet werden muss. So sind auch entstehende Kosten vor Ort oder für die Rückreise abgesichert.

Welche Einschränkungen in der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten?

Welche Einschränkungen der Reiserücktrittsversicherung bzw. Stornierungsversicherung gilt es zu beachten? Die wichtigste Einschränkung bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Stornierungsversicherung) ist der Termin ihres Versicherungsabschlusses. Bei den meisten Reiseversicherern gilt i.d.R. folgende Abschlussfrist: Die RRV sollte spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen sein. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten 3 Werktage möglich. Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet ergänzend für den sog. Lastminute-Schutz (Flugreisen die maximal 30 Tage vor Reiseantritt gebucht werden) eine eigene und kostengünstigere Tarifierung (im Vergleich zum RRV Normaltarif) an. Der Zeitpunkt des Abschlusses ist damit entscheidend. Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung also nicht zu viel Zeit, sonst verpassen Sie die Chance, die günstigste Versicherung abzuschließen.

  •  Bei Lastminute-Buchungen müssen Sie sich am Tag der Buchung entscheiden. Es gibt wenige Versicherer, bei denen Sie sich bis zum Folgetag oder bis zu 3 Tagen Zeit lassen dürfen. Danach ist ein Abschluss der RRV nicht mehr möglich! Wenn Sie den Zeitpunkt verpassen, gehen Sie ein hohes Risiko ein. Zögern Sie nicht, sondern entscheiden Sie sich für ein brauchbares Jahresschutz Paket. Dann Sie immer abgesichert, jederzeit!
  • Nicht jeder Hinderungsgrund für Ihre Reise wird auch von der Versicherung als Stornogrund anerkannt. Klar ist, dass man bei Krankheit oder Unfall nicht reisen kann und die RRV ihre Stornokosten übernimmt.
  • Wenn Sie aber keine Lust haben zu reisen ist das nicht versichert. Eine große Gefahr ist, dass man sich von seinem Lebenspartner und Mitreisenden vor Abreise trennt und keine Ersatzperson findet. Das wird in der Regel von den Versicherungen nicht als Grund akzeptiert und kann ganz schön teuer werden.
  • Nicht jede Reiseform ist mit einem Tarif versicherbar. Für Kreuzfahrten, Yachtcharter oder Ferienhäuser gibt es unterschiedliche Tarife.
  • Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie beim Reiserücktritt auch nachvollziehbare Belege vorweisen können. Bei Krankheit benötigen Sie einen Attest vom Arzt, dass Sie nicht reisen können. Wenn Sie nur einen verstauchten Finger haben, dann wird das nicht als Rücktrittsgrund akzeptiert und Sie bleiben auf Ihren Kosten sitzen.

TIPP: Ein Preisvergleich für die Reiserücktrittsversicherung lohnt sich für den Reisenden.

Abschlussfrist – bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Bis wann kann bzw. muss ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? 

  • Bei der Abschlussfrist handelt es sich um einen Zeitraum, bis zu dem eine Reiseversicherung z.B. eine Reiserücktrittsversicherung vom Kunden abgeschlossen werden kann. Für die verschiedenen Reiseversicherungen (z.B. Auslandskrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung) gelten dabei unterschiedliche Abschlussfristen.
  • Abschlussfrist Reise-Rücktrittsversicherung, Beispiel HanseMerkur Reiseversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung bzw. ein Reiseschutzpaket inklusive einer Reiserücktrittsversicherung, sollte möglichst zusammen mit der Buchung der Reise abgeschlossen werden. Spätestens muss der Versicherungsabschluss aber innerhalb von 30 Tagen nach der Reisebuchung erfolgen. Wenn zwischen dem Buchungszeitpunkt der Reise und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, kann die Reiseversicherung noch innerhalb von drei Werktagen nach der Reisebuchung erfolgen. Für Flugreisen gelten in diesen Fällen besonders günstige Last-Minute-Tarife.

Was versteht der ReiseVersicherer unter einer unerwarteten Schweren Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung ?

Was bedeutet eine unerwartete schwere Erkrankung in der Reiserücktrittsversicherung z.B. bei dem Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung? Weiter zur Erläuterung des Begriffes „unerwartete schwere Erkrankung“ in der Reiserücktrittsversicherung.


Spezial-ReiseversicherungEN. Gibt es eine spezielle Charter Reiserücktrittsversicherung für den Charter einer Yacht?

Ja, die HanseMerkur Reiseversicherung bietet eine neue und günstige Yachtcharter Versicherung  (CHARTER Premiumschutz und CHARTER Selbstbehalts-Ausschluss-Versicherung - 2 SONDERTARIFE !) u.a. inklusive einer Charter Reiserücktrittsversicherung plus Reiseabbruch-Versicherung, Charterkautionsversicherung (Selbstbehaltsversicherung), Charter-Ausfallversicherung, Unfallversicherung, Notfallversicherung und Reisegepäck-Versicherung an. Hier alle detaillierten Produktinformationen zur speziellen Charterversicherung für den weltweiten Segeltörn mit der Yacht.

Wo finde ich eine passende und günstige Ticketversicherung für die Eintrittskarte z.B. für ein Konzert oder Sport Veranstaltung im Vergleich?

Wo finde ich eine günstige Ticketversicherung für die Eintrittskarte von Konzert, Musical oder Sportevent im Vergleich?

Der Anbieter COVOMO Versicherungsvergleich bietet einen transparenten Vergleich für die Ticketversicherung einer Eintrittskarte (u.a. für Musical, Theater und Sportveranstaltung). Hier alle detaillierten Produktinformationen zur speziellen Reiseversicherung.

Ist in einer AuslandskrEditkarte immer eine Reiserücktrittsversicherung inkludiert?

Bei einer Kreditkarte für das Ausland ist immer genau zu prüfen, welche einzelnen Reiseversicherungen integriert sind und welche nicht. Ist z.B. eine Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung oder Reisekrankenversicherung Teil der Kreditkartenleistung? Nicht jede Kreditkarte bietet automatisch alle Leistungen in gleicher Qualität oder Vollständigkeit an.

Ist die inkludierte Reiseversicherung in Ihrer Kreditkarte ausreichend? Hier häufige Fragen und Antworten zur Auslandskreditkarte.

 

 

 

 

 

 

 

 

 Foto: © RSWW.DE, eigenes Bild, Urlaub in Deutschland an der Nordsee