Die HanseMerkur Reiseversicherung bietet für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau eine spezielle und günstige Krankenversicherung für den längeren Aufenthalt in Deutschland. Die Erntehelfer Versicherung der HanseMerkur Reiseversicherung für ausländische Saisonarbeitskräfte sichert Saisonarbeiter und Erntehelfer während ihres Aufenthalts (maximal bis 92 Tage) u.a. in der Erntezeit in Deutschland ab. 2 Versicherungstarife finden Sie hier im VERGLEICH. Sie haben in der die Wahl zwischen den beiden Tarifvarianten "BASIC" und "PROFI". Die wichtige Auslandskrankenversicherung erstattet u.a. die Kosten für Heilbehandlungen stationär im Krankenhaus und ambulant beim Arzt sowie Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Alle detaillierten Leistungen der Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den AVB Versicherungsbedingungen des Versicherers. Ergänzend (optional) zur Krankenversicherung kann eine Reise-Unfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung einfach online dazugebucht werden.
Wichtige Hinweise und weitere Produkthighlights der Erntehelfer-Versicherung/ Auslandskrankenversicherung (Es gelt die jeweiligen Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung):
Detaillierte und wichtige Produktinformationen der HanseMerkur Reiseversicherung zur Erntehelfer-Versicherung, Tarif "Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft":
TARIFCHECK Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft (Krankenversicherung und ergänzende Sachversicherungen). Weiter zum Angebot und zum Versicherer HanseMerkur Reiseversicherung:
Besondere Produkthighlights und Leistungen der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in der Forst- und Landwirtschaft der HanseMerkur Reiseversicherung. Hilfreiche Informationen für den landwirtschaftlichen Betrieb u.a. zum Thema Vorerkrankungen und häufige Erkrankungen von Mitarbeitern während des langen Aufenthaltes in Deutschland (Quelle: HanseMerkur Reiseversicherung, Erntehelfer Versicherung):
Sind akute Verschlechterungen von Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer der HanseMerkur Reiseversicherung mit abgesichert? Im Profi Tarif der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte der HanseMerkur sind akute Verschlechterungen von Vorerkrankungen mitversichert. D. h. dass beispielsweise für Diabetiker, Asthmatiker oder Epileptiker, welche ein akutes Ereignis in Zusammenhang mit der Vorerkrankung während des versicherten Aufenthaltes in Deutschland erleiden, bei der HanseMerkur Versicherungsschutz besteht. Voraussetzung ist natürlich, dass die Erkrankung vor Versicherungsbeginn stabil ist und dass kein Arzt von der Reise abgeraten hat.
Hinweis: Siehe entsprechenden Passus in den AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte VB-KV 2022 (B-REA-D) Profi der HanseMerkur Reiseversicherung.
Sind Schäden durch Alkoholmissbrauch sowie Unfälle bei Alkoholkonsum in der Auslandskrankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte ausgeschlossen? Schäden dieser Art oft einhergehend mit stationären Aufenthalten und auch Krankenrücktransporten sind keine Seltenheit. Gut zu wissen: Fälle durch akuten Alkoholmissbrauch oder durch Alkoholkonsum verursachte Unfälle sind bei der HanseMerkur Reiseversicherung in beiden Tarifen (Basic und Profi) mitversichert. Bei vielen Bei vielen Versicherern mit ähnlichen Produkten besteht hier häufig ein Ausschluss.
Hinweise: in den AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte VB-KV 2022 (B-REA-D) Basic und Profi: Schäden durch Alkoholmissbrauch/ Alkoholkonsum sind generell nicht ausgeschlossen (siehe AVB unter 3.2 (Seite 5)) und werden daher behandelt wie andere akute Erkrankungen oder Unfälle auch (in der Unfallversicherung gelten allerdings die bekannten Regelungen bei Unfällen, die hauptursächlich durch Alkoholkonsum verursacht wurden). Außerdem besteht in der Krankenversicherung noch ein Ausschluss für Entziehungsmaßnahmen, Kuren unter 3.2.6.
Sind Ansteckungskrankheiten wie HIV in der Auslandskrankenversicherung ausgeschlossen? Die Tarife der HanseMerkur Reiseversicherung zeichnen sich bereits seit vielen Jahren dadurch aus, dass keine bestimmten Erkrankungen, wie Infektionserkrankungen ausgeschlossen werden (gilt für den Basic- und Profi-Tarif in der Auslandskrankenversicherung für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer !).
Hinweise: In den AVB Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte VB-KV 2022 (B-REA-D) Basic-Tarif und dem Profi-Tarif (AVB siehe oben !): Sind generell nicht ausgeschlossen unter 3.2 (Seite 5) und werden daher behandelt wie andere akute Erkrankungen auch.
FAQ - Häufige Fragen und Antworten zur Auslandskrankenversicherung und zum ergänzenden Reiseschutz für Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft der HanseMerkur Reiseversicherung mit längerem Aufenthalt in Deutschland:
Welche zentrale Leistungen sind in der ERASMUS Auslandskrankenversicherung versichert? Unter anderem erstattet der Versicherer ihnen die Kosten für:
Was ist in der ERASMUS Auslandskrankenversicherung nicht versichert?
Hinweis: Siehe alle detaillierten Leistungen n den Versicherungsbedingungen für die Auslandskrankenversicherung (Versicherungsbedingungen für die Reise-Krankenversicherung für Saisonarbeitskräfte VB-KV 2022 (B-REA-D) Basic-Tarif und Profi-Tarif.
Ja, die Reiseversicherung eignet sich für Saisonarbeitskräfte in der Land- und Forstwirtschaft sowie für Saisonarbeitskräfte im Gartenbau.
Im Gartenbau werden Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte benötigt, um z.B. Blumen und Pflanzen zu züchten, zu pflegen und zu ernten. In der Forstwirtschaft gibt es saisonale Arbeiten (zum Beispiel das Fällen von Bäumen oder das Aufbereiten von Holz).
Grundsätzlich gilt für versicherungsfähige Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in den genannten Branchen:
Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages in der Erntehelfer Versicherung ist vor Reisebeginn sowie innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise in Deutschland möglich.
Ja, der Versicherungsvertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Ende des Auslandaufenthaltes beendet werden. Die zu viel eigezogene Versicherungsprämie wird dann an den Betrieb (Kunde) zurückerstattet.
Es kommt während des Aufenthaltes in Deutschland zu einem Schadenfall. Wem können Sie diesen melden? Schadensmeldungen senden Sie bitte formlos an: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK/Leistung, Postfach, 20352 Hamburg, E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de. Sie können auch das Online-Formular https://mein-hmrv.de/service/schadenmeldung/ der HanseMerkur Reiseversicherung nutzen. Bei Notfällen hilft Ihnen der 24-Stunden-Notruf-Service des Versicherers. Diesen erreichen Sie zu jeder Zeit und weltweit.
Reiseschutz für Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer mit Deutschland Aufenthalt. Weitere Anbieter für die Krankenversicherung u.a. Klemmer und HanseMerkur Reiseversicherung hier im transparenten VERGLEICH von Covomo Versicherungsvergleich GmbH.
Zu den Angeboten und dem Vergleichsrechner:
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Foto: © RSWW.DE, eigenes Bild, Landwirtschaft in Deutschland - Erntehelfer richtig versichern !